Lücken im Netz von Bibliotheken in den ländlichen Räumen zu schließen, ist das Ziel eines Förderprogramms des Landes. 60.000 Euro stehen in diesem Jahr zur Verfügung.
Kunststaatssekretär Arne Braun sagte: „Bibliotheken sind Lese- und Lernorte, aber noch viel mehr, es sind Treffpunkte, an denen Jung und Alt gemeinsam Neues entdecken. Doch leider gibt vor allem im ländlichen Raum immer noch Lücken in der Versorgung. Deshalb wollen wir gute Ideen voranbringen und Angebote vor Ort gezielt ausbauen.“
Das Förderprogramm richtet sich an Städte, Gemeinden, kommunale Verbünde und Bibliotheken. Es wurde vom Bibliotheksbeirat der Landesregierung unter Federführung des Ministeriums entwickelt. Im Beirat arbeiten Expertinnen und Experten aus Praxis und Kommunen zusammen – darunter auch der Städtetag und der Gemeindetag Baden-Württemberg.
Stärkung für gesellschaftlichen Zusammenhalt
Der Präsident des Städtetags Baden-Württemberg, Dr. Frank Mentrup, erklärte: „Bibliotheken sind in den Städten und Gemeinden wichtige Anker, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Sie sind auch Bildungs- und Verweilorte und wollen für Menschen zugänglich sein. Nach wie vor gibt es in Baden-Württemberg erhebliche Qualitätsunterschiede unter den Bibliotheken, was den Zugang für alle Menschen in Baden-Württemberg erschwert. Diesem Zustand möchte das Förderprogramm weiterhin entgegenwirken, um allen die Chance zu eröffnen, wohnortnah die Möglichkeiten von Bibliotheken zu nutzen.“
Orte lebenslangen Lernens
Auch der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, begrüßt das Programm: „Bibliotheken sind Orte des lebenslangen Lernens und der digitalen Teilhabe. Das Förderprogramm trägt dazu bei, nicht nur die Bibliotheksversorgung noch flächendeckender zu ermöglichen, sondern zudem auch innovative Angebote wie mobile Bibliotheksdienste oder die Stärkung der digitale Medienkompetenz zu fördern. Wir können so die Landkarte der Bibliotheken im Land weiter verdichten und die Gleichwertigkeit in der kulturellen Bildung nachhaltig stärken.“
Förderung im Überblick
Gefördert werden:
- Konzepte mit klarer Umsetzungsperspektive
- Investitionen in Ausstattung, Software, E-Medien
- Projekte zur digitalen Teilhabe und mobilen Bibliotheksarbeit
- Professionell begleitete Konzeptentwicklungen
Die Projekte müssen im Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2025 umgesetzt werden. Die Förderung des Landes beträgt mindestens 1.500 Euro und maximal 7.500 Euro. Eine Mitfinanzierung der beteiligten Kommunen in Höhe von mindestens 50 Prozent des beantragten Landeszuschusses wird vorausgesetzt.
Die Fachstellen für das öffentliche Bibliothekswesen bei den Regierungspräsidien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen betreuen das Programm. Dort sind auch die Förderanträge einzureichen. Die Mittel stammen zur Hälfte aus dem Landeshaushalt, zur anderen Hälfte aus dem kommunalen Finanzausgleich.
Bewerbungsfrist: 15. Juli 2025
Anträge für das Bibliotheksförderprogramm können ab sofort gestellt werden. Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Verbünde im ländlichen Raum, die für bereits bestehende Bibliotheken eine Verbesserung des Angebots anstreben oder die – gegebenenfalls zusammen mit Kultureinrichtungen, Einrichtungen kultureller Bildung, Vereinen oder bürgerschaftlichen Initiativen – eine Verbesserung des kommunalen Bibliotheksangebots initiieren möchten. Die Antragsfrist läuft bis 15. Juli 2025.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Ausschreibungen